Die Sicherheit hat bei den Bahnen oberste Priorität. Dafür wird viel unternommen. Von den Seilbahnbesitzern selber, von den Behörden und auch vom Seilbahnverband.

KONTROLLE IST GUT
Kleinseilbahnen haben eine kantonale Bewilligung. Die Kantone tragen darum letztendlich die Verantwortung für die Sicherheit auf den Bahnen. Sie haben sich zum Interkantonalen Konkordat Seilbahnen und Skilifte IKSS zusammengeschlossen, ein Reglement erlassen und eine IKSS-Kontrollstelle gegründet, welche die Seilbahnen jährlich prüft.

SORGFALT IST BESSER
An oberster Stelle aber steht die Sorgfaltspflicht. Dem Seilbahnverband ist es ein Anliegen, seine Mitglieder in der Ausübung dieser Pflicht zu unterstützen. Er organisiert jährlich eine Weiterbildung zu einem Thema rund um Betrieb und Unterhalt der Bahnen: Brandschutz (2023), Anwendung des Betriebs- und Instandhaltungsreglements (2022), Hilfsmittel des IKSS (2021), visuelle Seilkontrolle und Handhabung der Sicherheitsausrüstung (2019), Pflege und Beurteilung der Seile (2018).

INTAKTE SEILE
Die Seile müssen mindestens einmal pro Jahr kontrolliert werden, manchmal auch nach einem heftigen Unwetter mit Blitz und Hagel. Die Seilkontrolle erfordert volle Konzentration. Der Seilbahnverband hat ein Instrument entwickelt, der die Kontrolle der Seile erleichtert.

GESICHERT AN DER ARBEIT
Auch Masten und Gehänge wollen kontrolliert sein. Die Freunde der Kleinseilbahnen ermöglichten eine Persönliche-Sicherheits-Ausrüstung (PSA) für jede Bahn. Damit können die Seilbahnbetreiber dieser Pflicht gesichert nachkommen. Doch auch eine PSA will kontrolliert sein. Jedes Jahr. Auf Initiative des Seilbahnverbands absolvieren Personen aus dem Umfeld der Bahnen einen Kurs, der sie dazu ermächtigt, die Kontrollen durchzuführen. Die Kosten für den Kurs werden von den Freunden der Kleinseilbahnen getragen.

FAHREN TROTZ WIND?
Was, wenn der Wind stark bläst und die Seilbahn trotzdem fahren soll? Der Seilbahnverband hat eine Windmessanlage entwickelt. Damit kann der Maschinist auch ohne Sicht abschätzen, ob der Wind die Fahrt erlaubt. Die Windmessanlage kommt bereits an der Brändlenbahn und am Älplerseil auf der Alp Trübsee zum Einsatz.

UND WENN DOCH?
Und wenn doch die Bahn stehen bleiben sollte, die Fahrt nicht weitergeht? Jede Seilbahn muss sicherstellen, dass die Bergung «jederzeit sicher und rechtzeitig erfolgen kann». Dazu wird die Zusammenarbeit mit einer professionellen Rettungsorganisation empfohlen, etwa der Alpinen Rettung Schweiz (ARS) mit ihren Rettungsstationen. Der Seilbahnverband Nidwalden und seine Bahnen haben sich als allererstes der Rettungsstation Stans 5.15 angeschlossen.
Geht auf der Nummer 1414 ein Notruf ein, so eilen Retter zu Hilfe. 35 Personen sind es insgesamt. Zehn davon sind auf die Evakuation am Seil spezialisiert. Sie wissen, wie man vom Helikopter aus retten oder mittels eines Rollgeräts vom nächst höher gelegenen Seilbahnmasten zur Kabine gelangen kann. Dieses Wissen frischen sie an mindestens drei Bahnen pro Jahr auf und bilden sich weiter. Allen Rettern gehört ein riesengrosser und herzlicher Dank für ihren Einsatz und ihre stete Bereitschaft zu helfen.