Das IKSS hat 2022 sein Reglement an das Seilbahngesetz und EU-Recht angepasst. Das bringt Administration und Vorschriften mit sich. Der Seilbahnverband unterstützt seine Mitglieder bei der Ausübung ihrer Pflicht.

SONDERSTATUS KLEINSEILBAHNEN
Viele Nidwaldner Kleinseilbahnen wurden vor Jahrenzehnten gebaut. Das IKSS-Reglement räumt in Art. 5 den Fortbestand dieser «altrechtlichen Bahnen» ein – mit Auflagen. Diese sind in einem «Hilfsmittel» festgehalten, einer Liste, die hilft, mögliche Mängel zu überprüfen. Der Vorstand des Seilbahnverbands hat bei der Erarbeitung des Hilfsmittels mitgewirkt und seine Mitglieder in die Handhabung des Hilfsmittels eingeführt.

ALLES AUF PAPIER
Neu muss jede Bahn über ein Betriebs- und Instandhaltungsreglement verfügen – eine Selbstverständlichkeit für neuere Bahnen. Bei älteren Bahnen ist da stattdessen die Erfahrung sowie die Kenntnis von Bahn und dem Berg. Der Seilbahnverband ermöglichte mit Unterstützung der Freunde der Kleinseilbahnen sowie des Kantons Nidwalden, dass dieses Wissen für jede Bahn verschriftlicht und in ein vom IKSS anerkannten Betriebs- und Instandhaltungsreglement gegossen wird.

GUT DOKUMENTIERT
Wie sah die Bahn früher aus, wie heute, und wie morgen? Der Seilbahnverband hat eine fotografische Dokumentation der Bahnen veranlasst. Sie soll bei Sanierungen helfen, den guten Weg zwischen Bewahren und Erneuern zu finden.

AUSBILDUNG ALS PFICHT?
Das IKSS zieht in Erwägung, dass in Zukunft nur ausgebildete Personen einen Seilbahnbetrieb leiten dürfen. Der Seilbahnverband sucht nach Lösungen, damit diese Vorschrift, tritt sie denn in Kraft, eingehalten werden kann.