SICHERHEIT AUF DEN BAHNEN

Der Bahnbetreiber ist per Gesetz zur Sorgfalt verpflichtet. Heisst: Er ist für die Sicherheit der Fahrgäste verantwortlich. Der Gesetzgeber will, dass der Bahnbetreiber die Seile jährlich kontrolliert. Bei dieser «visuellen Seilkontrolle» muss er alle Seile der Luftseilbahn, von allen Seiten, Meter für Meter, Windung für Windung, Litze für Litze kontrollieren. Eine Riesenarbeit!

An der Generalversammlung 2019 haben die Freunde der Kleinseilbahnen beschlossen, ein Gerät zu finanzieren, welches die visuelle Seilkontrolle übernommen hätte. Aber ach! Die Kosten für die Programmierung des Geräts erwiesen sich nachträglich als astronomisch hoch. Der Seilbahnverband Nidwalden hat darum nach anderen Lösungen gesucht. Er ist zur «visuellen Seiolkontrolle» zurückgekehrt, hat aber einen beleuchteten Spiegel entwickelt, der es dem Seilbahnbesitzer erlaubt, das Seil in einem Mal rundherum zu kontrollieren. In Absprache mit dem Vorstand der Freunde hat der Seilbahnverband diesen Spiegel in der erforderlichen Anzahl selber gebaut.

Die Bahnbetreiber selber müssen auch auf ihre Sicherheit bedacht sein. D…. in die Sicherheit des Personals investiert. Jeder Kleinseilbahnbesitzer erhielt an der jährlichen Ausbildung des Seilbahnverbands Nidwalden eine vollständige Persönliche Sicherheitsausrüstung (PSA) mit Gestältli, Helm und den nötigen Karabinern. Kostenpunkt für Spiegel und PSA total: 30’000 Franken.